Gebäudeenergie-Beratung ja, aber keine Bafa- bzw. KfW-Fördermittelbesorgung bzw -Beratung mehr. 

Ich habe als Gebäudeenergie-Berater zurzeit mit der Schwierigkeit zu kämpfen, dass sich in Bezug auf die Wärmeerzeugung im Haus (Strom, Erdgas, Heizöl, Holz, Solarenergie) kaum verlässliche Prognosen für die Zukunft abgeben lassen. Die beste Energie ist immer noch die, die wir gar nicht verbrauchen. Also dämmen, dämmen, dämmen. Aber Vorsicht bei neuen Fenstern und einem luftdichten neuen Dach – immer vorher ein Lüftungskonzept machen oder machen lassen.

Falls jemand mit dem Gedanken spielt, seine Heizung gegen eine Luft- oder Erd-Wärmepumpe auszutauschen, empfehle ich dringend vorher zur Auslegung und Abschätzung der Effizienz eine Norm- und Raumheizlastberechnung nach DIN 12831 durchführen zu lassen. Dabei sind unbedingt die Wünsche der Betreiber der Heizung zu berücksichtigen.

Ich kann Ihr Gebäude als 3D-CAD-Modell konstruieren, was als Grundlage für eine Norm- und Raumheizlastberechnung nach DIN 12831 dient. Danach müssten noch die U-Werte der Bauteile berechnet,  Innenwände eingezeichnet und die entsprechenden Räume mit den gewünschten Raumtemperaturen festgelegt werden.

Wer gerne für seine energetische Maßnahmen eine Förderung durch den Staat erhalten möchte, dem kann ich nur bei selbst genutzten Immobilien die 20 % Zuschuss durch Reduzierung der Einkommenssteuer nach §35c EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

empfehlen. Die funktioniert auch ganz ohne Sachverständigen. Der Handwerker attestiert sich selber, dass er alles richtig gemacht hat. Ich kann Sie diesbezüglich ggf. auch beraten.

Die Bafa- und KfW-Fördermittelbesorgung bzw. -Beratung ist vom Fortbildungsaufwand zeitlich so aufwendig und teuer geworden, dass ich als Ein-Mann-Büro nicht mehr in der Lage bin, diese Leistung für Sie rechtssicher und verantwortungsvoll zu erbringen.

Daher gibt es für mich leider nur eine einzige vernünftige Entscheidung, die Bafa- und KfW-Fördermittelbesorgung bzw. -Beratung einzustellen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg mit Ihren geplanten Maßnahmen.

Anfragen für die Erstellung von Energieausweisen und Heizlastberechnungen nehme ich weiterhin gerne entgegen.

Bitte beachten Sie einige Anmerkungen unter Aktuelles

Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 und seit dem 01. Januar 2024 dürfen Energieabedarfsausweise nur noch nach der jetzt gültigen DIN-Norm DIN 18599 ausgestellt werden. Dies führt leider zu einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bei der Erfassung der Anlagentechnik und daher haben sich z. B. die Kosten für Energie-Bedarfssausweis um 10% erhöht. Beachten Sie bitte meine neue Preisliste ab 01. Januar 2024 und die neuen Datenerhebungsformulare unter dem Tab "Energieausweise".

Seit 2006 berate ich hauptberuflich als unabhängiger Gebäudeenergie-Berater, Schimmelsachverständiger und Fachkraft für Solartechnik. 

Nutzen Sie meine Erfahrungen aus den von mir begleiteten energetischen Sanierungsmaßnahmen, KfW-Effizienzhaus-Berechnungen und Schimmeluntersuchungen und lassen sich über die bauphysikalischen Vor- und Nachteile von Sanierungsmaßnahmen unabhängig beraten. Und mein großer Vorteil für Sie ist, dass ich Ihnen nichts verkaufen muss.

Bitte verstehen Sie, dass ich von den Einkünften meiner Beratungstätigkeit leben möchte und daher keine kostenlosen Beratungen (Ausnahme: bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen, kostenlosen Energieberatungen zu den Energieausweisen ab dem 01.06.2021), auch telefonisch, anbiete. Bevor ich Sie fachliche berate, verständigen wir uns über die Kosten und schließen einen Vertrag ab.



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